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Wozu einen Energiepass?

Der Energiepass sorgt für Transparanz und zeigt leicht verständlich auf, ob die Immobilie ein "Sparwunder" oder ein "Kostengrab" ist.

Der Energiepass bietet dem Mieter, Pächter oder Käufer eine Aussage zum Energiebedarf des Gebäudes. Auch stellt der Energiepass Modernisierungsempfehlungen aus und bietet damit ein Hilfsmittel zur energetischen Sanierung.

Energieausweis

Wann brauche ich den Energiepass?

Sie brauchen den Energiepass als Verkäufer, Verpächter oder Vermieter einer Immobilie. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt haben. Jeder der vermieten, verpachten oder verkaufen will, benötigt den Energiepass. Dieser ist gesetzliche Pflicht!

Der Energiepass muss dem Mieter, Pächter oder Käufer spätestens zum Notartermin oder bei Abschluss des Mietvertrages übergeben werden, sonst drohen Bußgelder.


Was kostet der Energiepass?

Es gibt keine einheitlichen Preise für den Energiepass. Regional gibt es große Unterschiede.

Die günstigste Variante ist der "Verbrauchsausweis". Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre, bietet somit aber keine verlässliche Aussage zum tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes, da jeder Mensch / jede Familie ein eigenes Heizverhalten / Nutzerverhalten hat.

Den Verbrauchsausweis kostet Sie zwischen 65,- Euro bis 150,- Euro.

Die andere Variante ist der "Bedarfsausweis". Hier wird das Gebäude einer vollständigen, energetischen Berechnung unterzogen und somit der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt / berechnet.

Beim Bedarfsausweis entstehen Kosten zwischen 350,- Euro und 600,- Euro.


Welchen Energiepass brauche ich?

Diese Frage kann Ihnen zu 100% nur der Energiepass-Aussteller beantworten.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass Sie eine Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis haben. Wenn Ihr Gebäude aber vor 1977 gebaut wurde und weniger als 4 Wohneinheiten hat und bislang keine umfassende energetische Sanierung durchgeführt wurde, dann werden Sie höchstwahrscheinlich den Bedarfsausweis benötigen.

Ihr Energiepass-Aussteller berät Sie gerne.


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